Nach der Wechselzone darf erst nach dem markierten Strich auf das Rad gestiegen werden.
Pro Runde sind 160 Hm zu bewältigen.
Nach der Radstrecke muss vor dem markierten Strich abgestiegen werden.
Es gilt Windschattenfahrverbot. Die Windschattenzone ist 12m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers.
Der Überholvorgang muss nach 25 Sekunden abgeschlossen sein. Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. erkennbar die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen.
Blaue Karte: Die Zeitstrafe ist wie folgt mitzuteilen: Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der blauen Karte unter Mitteilung der Zeitstrafe und Aufforderung den Regelverstoß zu beseitigen.
Genaueres wird bei der Wettkampfbesprechung bekannt gegeben.
Jeder Teilnehmer muss einen radsportspezifischen Helm mit geschlossenem Kinnriemen tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstitutes entspricht.
Jeder Teilnehmer muss eine Oberkörperbekleidung tragen.
Die Räder und Fahrradhelm sind mit den in den Startunterlagen vorhandenen Startnummern auszurüsten.
Die Startnummer am Körper ist auf der Trikotrückseite (evt. mit einem Startnummernband) zu tragen.
Auf der Radstrecke gibt es keine Verpflegung!
Die Helme sind am Rad zu platzieren und beim Rad Check In mit abzugeben und müssen in der Wechselzone bleiben. Kein Fahrradhelm, kein Check-In!
Auf der Radstrecke und in der Wechselzone gibt es KEINEN Radservice!
Die erste und letzte Bahn wird nur in eine Richtung geschwommen die restlichen Bahnen in beide Richtungen.
Die Sportler/innen starten im Einzelstartmodus mit Abstand über die 300 Meter. (Startzeiteneinteilung anhand der angegebenen Schwimmzeiten – Schnellste/r zuerst).
Das Tragen der vom Veranstalter ausgegebenen Schwimmmützen ist Pflicht.
Neoprenschwimmanzüge sind unter folgenden Bedingungen zulässig: 14 Grad C – 21,9 Grad C.
Bei höheren Wassertemperaturen ist das Tragen eines Neoprenschwimmanzuges nicht erlaubt.
Bei Wassertemperaturen unter 16,9 Grad C ist das Tragen eines Neoprenanzuges Pflicht.